Akademisches Lehrkrankenhaus der Philipps Universität Marburg

Medizinische Versorgung mit Spurensicherung im Kreiskrankenhaus Frankenberg

Jede Vergewaltigung ist ein medizinischer Notfall und sollte ärztlich versorgt werden. Dazu steht grundsätzlich jedes Krankenhaus bereit.

Eine Dokumentation Ihrer Verletzungen macht Ihre Angaben zu dem Geschehenen überprüfbar. Dies kann für ein strafrechtliches (Anzeige) aber auch zivilrechtliches Vorgehen (Schadensersatz, Schmerzensgeld) von Bedeutung sein. Vielleicht erscheint Ihnen dies alles im Moment nicht so wichtig, dies kann sich im weiteren Verlauf aber ändern. Eine gute Befundung lässt sich nicht nachholen.

Wenn Sie sich für eine Untersuchung mit einer Befundsicherung entscheiden, können Spuren und Verletzungen, die durch die Gewalttat an Ihrem Körper verursacht wurden, sichergestellt werden. Wenn Sie sich später doch für eine Anzeige entscheiden, können diese Befunde die Anzeige unterstützen. Die medizinische Untersuchung und Befundung ist auch ohne sichtbare äußere Verletzungen sinnvoll!
Das Wechseln der Kleidung, deren Reinigung und Duschen zerstören Spuren. Wenn es für Sie möglich ist, duschen Sie nicht vor der Untersuchung.

Benutzte Hygieneartikel (Tampons, Slipeinlagen...) und Unterwäsche können Sie mit in die Klinik nehmen, sie kann mit den anderen Befunden gemeinsam aufbewahrt werden. Durch die Tat beschädigte und beschmutzte Kleidung, ggf. Bettwäsche, sollten Sie aufbewahren (verpacken Sie diese nicht luftdicht - kein Plastik). Verwenden Sie Papiertüten und bewahren Sie die Kleidung an einem sicheren Ort auf.

Wann

Sobald es für Sie möglich ist. In den ersten Stunden und Tagen nach der Tat können die meisten Verletzungen und Spuren festgestellt werden. Eine medizinische Behandlung ist aber auch zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll und in Ihrem Interesse. Zögern Sie nicht das Kreiskrankenhaus zu kontaktieren: Auch dann, wenn keine sichtbaren Verletzungen vorliegen. Sollte die Vergewaltigung schon Tage zuvor erfolgt sein, bitten wir Sie, auch wegen der Personalsituation, dass Sie sich möglichst am Tag anstatt nachts an eine Klinik wenden.

Wo

Die ärztliche Untersuchung und Befundsicherung kann in der gynäkologischen Ambulanz des Kreiskrankenhauses  durchgeführt werden. Gynäkologische Praxen sind für die Befundsicherung nur in sehr seltenen Fällen ausgestattet. Wenden Sie sich wegen einer vertraulichen Befundsicherung möglichst direkt an das Kreiskrankenhaus.

Begleitung zur Untersuchung

Je nach dem, wie es Ihnen geht, kann die Anwesenheit von nahen Angehörigen oder einer Freundin/eines Freundes sehr hilfreich für Sie sein. Vielleicht kann die Person nicht mit in den Untersuchungsraum. Sie kann aber mit Ihnen warten, am einleitenden Informationsgespräch teilnehmen und Sie anschließend nach Hause begleiten.

Gespräch mit der Ärztin/mit dem Arzt

Keine Patientin und kein Patient mit einem solchen Untersuchungswunsch darf weggeschickt werden! Das ärztliche Handeln ist vor allem der medizinischen Versorgung verpflichtet und nicht an die Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei gebunden. Berichten Sie, was geschehen ist. Nur so kann sich die Ärztin/der Arzt einen Überblick über mögliche Verletzungen und körperliche Folgen verschaffen und Sie umfassend untersuchen und behandeln. Sie können darum bitten, dass Sie von einer Frau untersucht werden, wenn möglich, wird Ihnen die Klinik diese Bitte erfüllen.

Schweigepflicht

Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt wird von Ihnen mit der Untersuchung beauftragt. Solange Sie dies nicht anders entscheiden, unterliegt die Ärztin/der Arzt der ärztlichen Schweigepflicht. Somit darf nichts über ihren Kopf hinweg - oder gegen Ihren Willen - veranlasst werden, auch die Polizei darf nicht ohne Ihre Zustimmung informiert werden! Es besteht keine Anzeigepflicht für die Ärztin/den Arzt. Niemand darf Sie wegschicken und niemand darf Sie drängen, Beweismittel sicherstellen zu lassen oder eine Anzeige zu erstatten. Lassen Sie sich bei Fragen beraten und entscheiden Sie dann gemeinsam mit der Ärztin/dem Arzt, was Sie tun wollen.

Untersuchung und Arztbrief

Der Ablauf der Untersuchung erfolgt in Hessen nach einem Leitfaden der folgende Schritte vorsieht:

  • ein Informationsgespräch
  • eine körperliche Untersuchung
  • eine Genitaluntersuchung
  • Spurensicherung am Körper und evtl. fotografische Aufnahmen
  • Abklärung von Maßnahmen zu Ihrem gesundheitlichen Schutz (Impfungen bei offenen Wunden, desinfizierende Zäpfchen etc.)
  • Sie erhalten bei Bedarf einen Arztbrief für eine notwendige Weiterbehandlung.

Für die Entnahme von Blut und Urin zur Untersuchung auf HIV, Hepatitis (B+C) oder für einen Schwangerschaftstest wird Ihr gesondertes Einverständnis benötigt. Der Abstrich zur Untersuchung auf sexuell übertragbare Erkrankungen sollte zeitnah analysiert werden. Diese Untersuchungen dienen dem Erhalt Ihrer Gesundheit. Bestätigt sich der Verdacht auf eine Infektion oder wird weiterer Behandlungsbedarf erkennbar, erhalten Sie einen Arztbrief zur notwendigen Weiterbehandlung.

Bei einer durch Sie als Patientin beauftragten Befundsicherung wird es - aus Kostengründen, aber auch wegen mangelnder ordnungsgemäßer Aufbewahrungsmöglichkeiten - zu einer reduzierten Erfassung und Sicherung von Spuren kommen: Speichel, Haare, DNA-fähiges Material können getrocknet und aufbewahrt werden; Blut und Urin müssen entweder zeitnah und aufwändig im Labor untersucht werden oder in einer aufbereiteten Form tiefgekühlt gelagert werden. Das ist nicht überall möglich.

Die für eine eventuelle Strafverfolgung wichtigen Befunde werden für eine festgelegte Frist aufbewahrt (siehe unten).
Die Ärztin/der Arzt wird - wie auch bei sonstigen ärztlichen Untersuchungen - eine Patientinnenakte anlegen, in der alle Ergebnisse und Befunde festgehalten sind. Diese kann, wenn Sie sich später für eine Anzeige entscheiden, von Nutzen sein. Sie teilen dann der Polizei mit, dass eine Untersuchung durchgeführt wurde und entbinden die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht. Eine Kopie der Unterlagen aus der Akte und die  Befunde werden in diesem Fall an die Ermittlungsbehörde ausgehändigt. In einem späteren Verfahren vor Gericht kann die Ärztin/der Arzt als sachverständige/r Zeugin/Zeuge oder als Sachverständige/r geladen werden. Wenn Sie keine Anzeige erstatten möchten, werden die Unterlagen über die Befundung in der Patientinnenakte nach Ablauf der üblichen Fristen vernichtet.

Kosten der Untersuchung und Befundung

Die Untersuchungskosten können in der Regel über die Krankenkasse abgerechnet werden. Sollten weitere Kosten entstehen, werden Sie vor Beginn der Untersuchung/Behandlung darüber informiert, so dass Sie zustimmen oder ablehnen können.

Untersuchung in einem rechtsmedizinischen Institut

Eine umfassende körperliche Untersuchung auf Verletzungsfolgen und Tatspuren kann auch in einem rechtsmedizinischen Institut durchgeführt werden. Die Kosten müssen von Ihnen getragen werden und können im Falle einer Strafanzeige später erstattet werden. In der Regel ist eine gynäkologische/urologische Untersuchung dort jedoch nicht möglich.

Institut für Rechtsmedizin

Abteilung Molekularbiologie

0641 - 994 14 11

Anfahrt

Frankfurter Straße 58
35392 Gießen

Abgabezeiten

Montag bis Donnerstag: 7.30 –15.00 Uhr
Freitag: 7.30 –13.00 Uhr

Aufbewahrung von Befunden/Beweismitteln

Die Aufbewahrungsfrist in der Rechtsmedizin beträgt derzeit ein Jahr. Nach dieser Frist werden die Proben und Befunde automatisch vernichtet. Achtung: Darüber werden Sie nicht mehr gesondert informiert! Das heißt Sie müssen innerhalb von einem Jahr entscheiden, ob die Befunde genutzt werden sollen. Unabhängig davon ist eine Anzeige bis zu 20 Jahre nach der Tat möglich.