Akademisches Lehrkrankenhaus der Philipps Universität Marburg

Besucher wieder willkommen

Negativer Test für alle Besucher notwendig

Aufgrund der schrittweisen Corona-Lockerungen von Bund und Ländern können auch die Krankenhäuser in Waldeck-Frankenberg die aktuellen Besucherregelungen anpassen. Ab Donnerstag, den 10. März 2022 sind Besuche im Krankenhaus Bad Arolsen, in den Asklepios Kliniken Bad Wildungen, im Kreiskrankenhaus Frankenberg und im Stadtkrankenhaus Korbach wieder möglich. Es gibt jedoch bestimmte Auflagen, wie die Vorlage eines gültigen negativen Corona-Tests (Antigen oder PCR), eine Registrierung vor Betreten der Kliniken sowie festgelegte Besuchszeiten. Weiterhin muss zur Sicherheit aller in den gesamten Klinikgebäuden, also auch im Patientenzimmer, durchgängig eine FFP2-Maske getragen werden. Dies gilt sowohl für Besucherinnen und Besucher, als auch für Patientinnen und Patienten.

BESUCHSZEITEN:
Mo. - Fr.: 15 - 18 Uhr | Sa. + So.: 14 - 17 Uhr

1 Tag - 1 Patient - 2 Besucher

  • Folgendes gilt es zu beachten:
  • Alle Besucher müssen einen offiziellen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 h) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) nachweisen.
  • Dies gilt unabhängig vom Geimpft- oder Genensenenstatus.
  • Bei Schul-Kindern ist das aktuell geführte Schul-Testheft ausreichend.
  • Die Besuchszeiten sind täglich von Montag bis Freitag in der Zeit von 15 -18 Uhr und Samstag, Sonntag, Feiertage von 14 - 17 Uhr für maximal zwei Stunden.
  • Es sind pro Besuch und Patient maximal zwei Personen (inkl. Kinder) gestattet.
  • Das durchgängige Tragen einer FFP2-Maske (auch bei Kindern), die regelmäßige Händehygiene und die Abstandsregeln bleiben verpflichtend.
  • Besucher müssen sich am Haupteingang registrieren.

Siehe auch Sonderseite: Corona-Informationen

Darüber hinaus werden in allen Kliniken nur Besucherinnen und Besucher zugelassen, die keine Krankheitszeichen einer Infektion der Luftwege (wie Husten, Schnupfen etc.) oder Fieber aufweisen. Bei Vorliegen von Corona-typischen Krankheitssymptomen ist der Zutritt untersagt.

„Wir freuen uns, dass wir diesen Schritt nun gehen konnten und unseren Patientinnen und Patienten durch die Aufhebung des Besuchsverbots wieder ein Stück Normalität zurückgeben können“, sind sich die Geschäftsführer der Kliniken einig. „Jedoch bitten wir darum, dass alle Beteiligten die geltenden Regelungen gewissenhaft einhalten, um Ansteckungen mit dem Coronavirus zu vermeiden.“

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