Klinik für Gynäkologie & Geburtshilfe Hörscreening für Neugeborene
Flächendeckende Präventionsmaßnahme
Seit Beginn des Jahres 2009 hat jedes Kind in Deutschland einen verpflichtenden Anspruch auf einen Hörtest. Innerhalb der “Kinder-Richtlinien” sind der Zeitpunkt, die zu verwendenden Verfahren, die Durchführung und der notwendige qualitative Rahmen festgelegt.
Das Kreiskrankenhaus Frankenberg bietet bereits seit 2002 einen solchen Test an und ist mit einem neuen Messgerät der neusten Technik (AABR-automatisierte Hirnstammaudiometrie) in der Lage, das Hörscreening in vollem Umfang durchzuführen. Das Personal der Wochenstation absolvierte dafür eine zweitägige Schulung und ist nunmehr umfänglich in das von der Hessischen Landesregierung initialisierte, flächendeckende Neugeborenen-Hörscreening-Programm eingebunden.
Mittels eines einfachen, schmerzlosen und schnellen Tests wird dem schlafenden Kind ein leiser Reiz im Gehörgang appliziert, auf welchen das Hörorgan mit einer messbaren Antwort reagieren kann.
Ein bis zwei von tausend Kindern kommen mit einer behandlungsbedürftigen Hörstörung zur Welt, damit ist diese die am häufigsten auftretende Sinnesbehinderung bei Neugeborenen. Das Screening ist das bisher einzige, mit dessen es möglich ist, diese Sinnesbehinderung zu diagnostizieren.
Früher wurden solche Hörstörungen in der Regel zu spät erkannt. Dann nämlich, wenn kritische Reifungsphasen wie z.B. die sensible Phase der Hörbahnreifung bereits abgeschlossen waren. Diese reichen von der 22. Schwangerschaftswoche bis zum etwa 10.-18. Lebensmonat und können im Entwicklungsprozess nicht nachgeholt werden. Es besteht also nur ein sehr enges Zeitfenster für die Erkennung der Störung.
Kinder mit einer angeborenen Schwerhörigkeit kommen gegenüber normalhörigen Kindern mit einem Trainingsdefizit bei der Entwicklung des Hörorganes zur Welt. Wird dieses Defizit nicht frühzeitig ausgeglichen, resultieren daraus meist entscheidende Entwicklungsstörungen, welchen mit nur eingeschränkten Therapiemöglichkeiten begegnet werden kann.
Entscheidend für eine günstige Prognose ist also die frühstmögliche Diagnosestellung und die Einleitung einer sofortigen, gezielten Behandlung.
Daher hatte die Weltgesundheitsorganisation bereits 1995 allen Ländern ein generelles Neugeborenen-Hörscreening empfohlen. Deutschland reiht sich also erst 14 Jahre später in die Riege der längst flächendeckend screenenden Länder auf der Welt ein, um diese so notwendige Präventionsleistung für seine Kinder anzubieten. Derzeit erhalten die bundesdeutschen Krankenhäuser noch keine Rückvergütung für die so notwendige Leistung. Immerhin ist aber sichergestellt, das der Hörtest nirgendwo mehr von den Eltern bezahlt werden muss und dass ihrem Kind der Test in einer hohen Qualität in der Geburtseinrichtung angeboten wird. Die Erstmessung, allgemein am 3. Lebenstag, kann durch TEAE (transitorische evozierte otoakustische Emission) sowie über AABR (automatisierte Hirnstammaudiometrie) erfolgen. Der Kinderarzt wird künftig bei der U2, spätestens bei der U3-Untersuchung prüfen, ob das Hörscreening im gelben “Kinderheft” dokumentiert ist. Auffällige Testergebnisse werden immer durch die AABR kontrolliert. Sollte sich hierbei ein auffälliger Befund ergeben, werden die Kinder einer weiterführenden pädaudiologischen Diagnostik zugeführt. Im Kreiskrankenhaus Frankenberg ist die Messung der AABR bereits medizinischer Standard und wird vor der Entlassung bei jedem Neugeborenen durchgeführt.