Akademisches Lehrkrankenhaus der Philipps Universität Marburg

Medizinische Versorgung ohne Spurensicherung im Kreiskrankenhaus Frankenberg

Wann

Sobald es für Sie möglich ist. In den ersten Stunden und Tagen nach der Tat können die meisten Verletzungen und Spuren festgestellt werden. Damit können belastende Spät- oder Langzeitfolgen begrenzt werden. Eine medizinische Behandlung ist aber auch zu jedem späteren Zeitpunkt sinnvoll und in Ihrem Interesse. Zögern Sie nicht das Kreiskrankenhaus zu kontaktieren: auch dann, wenn keine sichtbaren Verletzungen vorliegen. Sollte die Vergewaltigung schon Tage zuvor erfolgt sein, bitten wir Sie, auch wegen der Personalsituation, dass Sie sich möglichst am Tag anstatt nachts an eine Klinik wenden.

Wo

Die ärztliche Untersuchung kann direkt nach der Tat in der gynäkologischen Ambulanz des Kreiskrankenhauses (rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit, also auch als Notfall) oder einige Tage später in einer gynäkologischen Praxis durchgeführt werden.

Begleitung zur Untersuchung

Je nach dem, wie es Ihnen geht, kann die Anwesenheit von nahen Angehörigen oder einer Freundin/eines Freundes sehr hilfreich für Sie sein. Vielleicht kann die Person nicht mit in den Untersuchungsraum. Sie kann aber mit Ihnen warten, am einleitenden Informationsgespräch teilnehmen und Sie anschließend nach Hause begleiten.

Gespräch mit der Ärztin/mit dem Arzt

Keine Patientin und kein Patient mit einem solchen Untersuchungswunsch darf weggeschickt werden! Das ärztliche Handeln ist vor allem der medizinischen Versorgung verpflichtet und nicht an die Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei gebunden. Berichten Sie, was geschehen ist. Nur so kann sich die Ärztin/der Arzt einen Überblick über mögliche Verletzungen und körperliche Folgen verschaffen und Sie umfassend untersuchen und behandeln. Sie können darum bitten, dass Sie von einer Frau untersucht werden, wenn möglich, wird Ihnen die Klinik diese Bitte erfüllen.

Schweigepflicht

Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt wird von Ihnen mit der Untersuchung beauftragt. Solange Sie dies nicht anders entscheiden, unterliegt die Ärztin/der Arzt der ärztlichen Schweigepflicht. Somit darf nichts über Ihren Kopf hinweg - oder gegen Ihren Willen - veranlasst werden, auch die Polizei darf nicht informiert werden! Es besteht keine Anzeigepflicht für den Arzt. Niemand darf Sie wegschicken, niemand darf Sie drängen Beweismittel sicherstellen zu lassen oder eine Anzeige zu erstatten. Lassen Sie sich bei Fragen beraten und entscheiden Sie dann gemeinsam mit dem Arzt, was Sie tun wollen.

Untersuchung

Der Ablauf der Untersuchung erfolgt nach einem Leitfaden der folgende Schritte vorsieht:

  • ein Informationsgespräch
  • eine körperliche Untersuchung
  • eine Genitaluntersuchung
  • Abklärung von Maßnahmen zu Ihrem gesundheitlichen Schutz (Impfungen bei offenen Wunden, desinfizierende Zäpfchen etc.)
  • Sie erhalten bei Bedarf einen Arztbrief für eine notwendige Weiterbehandlung.

Für die Entnahme von Blut und Urin zur Untersuchung auf HIV, Hepatitis (B+C) oder für einen Schwangerschaftstest wird Ihr gesondertes Einverständnis benötigt. Der Abstrich zur Untersuchung auf sexuell übertragbare Erkrankungen sollte zeitnah analysiert werden. Diese Untersuchungen dienen dem Erhalt Ihrer Gesundheit. Bestätigt sich der Verdacht auf eine Infektion oder wird weiterer Behandlungsbedarf erkennbar, erhalten Sie einen Arztbrief zur notwendigen Weiterbehandlung.

Kosten der Untersuchung

Die Untersuchungskosten können in der Regel über die Krankenkasse abgerechnet werden. Sollten weitere Kosten entstehen werden Sie vor Beginn der Untersuchung/Behandlung darüber informiert, so dass Sie zustimmen oder ablehnen können.