Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie Erkrankungen des Hüftgelenkes
Schwere krankhafte Veränderungen können dazu führen, dass ein künstliches Hüftgelenk eingesetzt werden muss. Die bekannteste und häufigste Ursache, die zur Erkrankung führt, ist die Arthrose (=Abnutzungserkrankung). Zahlreiche angeborene und erworbene Erkrankungen sowie Verletzungsfolgen können ebenfalls zu einem Gelenkverschleiß führen. Bei einem gesunden Hüftgelenk ist die Knorpelschicht eine glatte Fläche. Aufgrund des krankhaften Verschleißes bilden sich dort regelrechte Abstufungen, die einen gleichmäßigen Gelenkkontakt unmöglich machen. Es kommt zu Formveränderungen am Hüftkopf und an der Hüftpfanne, die Knorpelschichten von Kopf und Pfanne reiben sich gegenseitig immer mehr ab. Dieser Vorgang führt zu Schmerzen bei Belastung, selbst schon bei kurzen Gehstrecken und schließlich auch im Ruhezustand. Wenn sämtliche nichtoperative Heilungsmethoden nicht zu mehr Schmerzfreiheit und Wiederherstellung der Beweglichkeit führen, dann hilft Ihnen nur noch ein künstlicher Hüftgelenkersatz zur Verbesserung Ihrer Lebensqualität.
Die Idee, das vom Aufbau relativ einfache Hüftgelenk zu ersetzen, stammt aus dem Jahre 1880. Inzwischen werden weltweit jährlich ca. 800.000 und in Deutschland jährlich ca. 120.000 künstliche Hüftgelenke implantiert.
Das künstliche Hüftgelenk kann man in Teil- oder Totalprothesen unterscheiden.
Bei den Teilprothesen werden nur der Hüftkopf und der Oberschenkelhals ersetzt. Die menschliche Hüftpfanne bleibt erhalten. Bei der Totalprothese werden sowohl der Oberschenkelhals, der Hüftkopf als auch die Hüftpfanne durch eine Totalprothese ersetzt, was häufiger der Fall ist.
Weitere Unterteilungen von Hüftgelenkprothesen gibt es aufgrund der Verankerung bzw. Befestigung. Man unterscheidet zwischen einem zementierten und zementfrei fixierten Gelenkersatz. Bei den zementierten Prothesen werden Prothesenschaft und Pfanne mit Zement verankert. Bei der zementfreien Version erfolgt die Verankerung durch das Einwachsen von Knochen in die Prothesenteile.
Ihr Arzt wird Sie über die Art und Methode des künstlichen Hüftgelenks informieren, die für Ihren individuellen Fall die passende ist.
Wie verläuft die Operation?
Die Hüftgelenkersatzoperation wird für Sie völlig schmerzfrei in Teilnarkose (Rückenmarksbetäubung) oder in Vollnarkose durchgeführt werden. Der Anästhesist wird für Sie die geeignete Methode festlegen und mit Ihnen besprechen. Nach einem Hautschnitt von ca. 5 bis 20 cm Länge - je nachdem ob minimalinvasiv oder normal operiert wird - wird die Muskulatur zur Seite geschoben und dadurch das Hüftgelenk freigelegt. Der Oberschenkelhals wird durchtrennt und der erkrankte, zerstörte Hüftkopf entfernt. Zur Vorbereitung für den Einsatz des künstlichen Hüftgelenks wird die kranke Hüftpfanne ausgefräst. Die künstliche Hüftpfanne wird dann verankert. Danach wird der Markraum des Oberschenkelknochens so präpariert, dass der Schaft exakt mit oder ohne Zement sitzt. Auf den Prothesenschaft wird der Prothesenkopf aufgesetzt. Die beiden Teile werden zu einem Gelenk zusammengefügt, d.h. der Schaft wird mit dem Kopf in die Pfanne eingepasst. Die Muskeln werden vernäht und die Wunde wieder verschlossen. In das Gelenk werden hierbei Schläuche eingelegt. Die Schläuche werden 2 Tage nach der Operation wieder entfernt.
Wie Sie sich nach der Operation verhalten sollten:
Der Erfolg der Operation und die Haltbarkeit des Hüftgelenks hängen entscheidend von der Nachbehandlung bzw. vom Verhalten danach ab. Im Krankenhaus lernen Sie mit Hilfe des Pflegeteams und den Physiotherapeuten, Ihr Gelenk wieder zu benutzen. Mit zwei Unterarmstützen lernen Sie das Gehen und Laufen auf geraden Flächen und Treppen. Durch die Hüftgelenkersatzoperation können Sie Ihr Leben wieder schmerzfrei und mit mehr Bewegung genießen. Vergessen Sie aber nicht, Ihren Arzt in den nächsten Jahren regelmäßig zu Nachuntersuchungen aufzusuchen. Hierdurch werden Komplikationen, die trotz Beschwerdefreiheit später auftreten können, frühzeitig erkannt. Die Nachuntersuchungen sollten Sie in den Prothesenpass eintragen, den Sie bei Entlassung erhalten.