Betriebsrat Mitarbeitervertretung
Der Betriebsrat ist das gesetzliche Organ zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen und zur Wahrung der betrieblichen Mitbestimmung gegenüber dem Arbeitgeber.
Er hat darauf zu achten, dass alle geltenden Gesetze, Tarifverträge und die arbeitsmedizinischen Erkenntnisse zum Wohle aller umgesetzt werden.
Der Betriebsrat des Kreiskrankenhauses besteht aus elf Mitgliedern sowie Ersatzmitgliedern. Zu den Betriebsratssitzungen werden regelmäßig die Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie die Schwerbehindertenvertretung eingeladen.
Uwe Patzer Betriebsratsvorsitzender
06451 - 55 459 E-Mail schreiben
Björn Hesse Betriebsrat
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