Akademisches Lehrkrankenhaus der Philipps Universität Marburg

2G-Regel für Besucher ab 08.11.2021

Gemeinsame Pressemitteilung der Akutkliniken des Landkreises

Die Geschäftsführungen der vier Akut-Kliniken im Landkreis Waldeck- Frankenberg (Krankenhaus Bad Arolsen, Asklepios Kliniken Bad Wildungen, Kreiskrankenhaus Frankenberg und Stadtklinik Korbach) haben sich angesichts massiv steigender Corona-Inzidenzen entschlossen, die 2G-Regelung für Besucher ihrer Häuser umzusetzen. Das bedeutet, dass jeder, der einen Patienten besuchen oder einen ambulanten Patienten zu einer Untersuchung begleiten möchte, einen 2G-Nachweis vorlegen muss. Ausnahmen gelten nur in besonderen Situationen (z.B. Geburten, Sterbeprozess), die auch in der Corona-Schutzverordnung genannt sind*, sowie für Eltern Minderjähriger und amtliche Betreuungspersonen.


„In Krankenhäusern geht es in erster Linie um den Schutz von kranken, häufig alten und geschwächten Menschen, die durch eine leichtsinnig verursachte zusätzliche Corona-Infektion, in Lebensgefahr geraten können“, erklärt Geschäftsführerin Margarete Janson vom Kreiskrankenhaus in Frankenberg. „Ungeimpfte Patienten erhalten bei der stationären Aufnahme darum aus Sicherheitsgründen einen PCR-Test und nicht nur einen Antigen-Test. Mit ungeimpften Besuchern ist das vor Ort nicht durchführbar.“


„Wir möchten vermeiden, dass wir wieder ein generelles Besuchsverbot wie im vergangen Winter aussprechen müssen. Dies war für Patienten, Angehörige und unsere Mitarbeiter eine sehr unangenehme Situation“, berichtet Anne Bülling, Geschäftsführerin des Krankenhauses in Bad Arolsen. „Mit geimpften oder genesenen Besuchern, die trotzdem Maske tragen und Abstand zum Patienten halten, ist das Risiko eingrenzbar und zum jetzigen Zeitpunkt vertretbar.“


„Anders als in Alten- und Pflegeheimen sind unsere Patienten ja in der Regel nur einen begrenzten Zeitraum bei uns. Für diese Zeitspanne ist es zumutbar, nur geimpfte oder genesene Angehörige als Besucher zuzulassen. Wer nicht persönlich kommen kann oder darf, hat natürlich weiterhin die Möglichkeit, telefonisch mit dem Patienten in Kontakt zu bleiben und auch einen Telefontermin mit dem behandelnden Arzt zu vereinbaren“, relativiert der Geschäftsführer der Stadtklinik Korbach Sassan Pur die Tragweite dieser Entscheidung.


„Für die uns anvertrauten Patienten und auch unsere Mitarbeiter tragen wir eine große Verantwortung. Wir geben hier jeden Tag unser Bestes, um einen Ausbruch zu vermeiden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitertragen am Patientenbett trotz Impfungen und regelmäßigen Testungen weiterhin eine FFP2 Maske“, gibt die Geschäftsführerin der Asklepios Kliniken Bad Wildungen Katrin Kern zu bedenken. „Wir appellieren daher an die Angehörigen unserer Patienten, ihre eigene Verantwortung gegenüber ihrem kranken Familienmitglied genauso ernst zu nehmen. Auch Geimpfte und Genesene sollten von einem Besuch Abstand nehmen, wenn sie Erkältungssymptome haben.“


*„Die Einrichtungsleitung kann für engste Familienangehörige Ausnahmen zulassen, wenn es nach Einschätzung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes oder aus ethisch-sozialen Gründen dringend geboten ist, insbesondere bei Geburten oder Personen im Sterbeprozess.“ (Coronavirus-Schutzverordnung §8, Abs. 1)

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