Akademisches Lehrkrankenhaus der Philipps Universität Marburg

Besuchsverbot im Kreiskrankenhaus Frankenberg wieder aktiviert

Wegen der starken Zunahme an Corona-Infektionen haben sich die Verantwortlichen im Kreiskrankenhaus Frankenberg schweren Herzens wieder für eine Rückkehr zum generellen Besuchsverbot entschieden, das ab Donnerstag, den 1. Dezember gilt. Geschäftsführerin Margarete Janson bittet um Verständnis bei Angehörigen und Patienten: „Was sich in den letzten Wochen bereits andeutete, ist nun leider nicht mehr zu umgehen. Die Viruslast in der Bevölkerung ist so hoch, dass wir auch mit 2G+ und Maskenpflicht die Sicherheit unserer Patienten und Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet sehen.“


Wie auch beim letzten Besuchsverbot können Ausnahmegenehmigungen nur vom behandelnden Arzt erteilt werden, wenn der Zustand eines Patienten kritisch ist oder eine Palliativsituation besteht, für Eltern Minderjähriger und amtliche Betreuungspersonen. Einen Sonderfall stellen auch werdende Väter dar, die weiterhin bei der Geburt dabei sein und im Familienzimmer übernachten dürfen. Sie müssen aber nach der 3G-Regel handeln. Das heißt alle sind getestet, auch Geimpfte und Genesene (bis 6 Monate). Tests sind soweit möglich mitzubringen und dürfen nicht älter als 24 Stunden sein.


Für die Angehörigen besteht die Möglichkeit, eine telefonische Basisauskunft durch die Pflege zu bekommen und während der regulären Dienstzeiten mit dem Arzt telefonisch Kontakt aufzunehmen. Hierzu kann ein Gesprächstermin vereinbart werden. Dringend benötigte Artikel, wie z. B. Wäsche, Pflegemittel für Patienten können weiterhin im Krankenhaus an der Pforte abgegeben, sowie benutzte Wäsche abgeholt werden.


Die Besuchsverbot gilt auch außerhalb des Gebäudes. Die Klinikleitung bittet die Patienten, sich nicht mit ihren Angehörigen vor der Klinik zu treffen.

 

Ambulante Patienten
Die Abläufe für ambulante Patienten in den Ambulanzen des Kreiskrankenhauses und im MVZ werden ebenfalls angepasst. Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall telefonisch einen Termin, auch für offene Sprechstunden.

Begleitpersonen dürfen nur bei zwingender Notwendigkeit mit ins Gebäude kommen. Diese können den Patienten zur Ambulanz bringen und dann möglichst im Außenbereich oder im Auto warten. Die Begleitperson kann auch telefonisch benachrichtigt werden, wenn der Patient wieder abgeholt werden kann.

Alle Regelungen im Detail auf unserer Corona-Sonderseite.

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