Akademisches Lehrkrankenhaus der Philipps Universität Marburg

Erneut Besuchsverbot im Kreiskrankenhaus

Generelles Besuchsverbot ab Mittwoch, 21.10.2020

Wegen der starken Zunahme an Corona-Infektionen, von dem auch der Landkreis Waldeck-Frankenberg nicht verschont bleibt, haben sich die Verantwortlichen im Kreiskrankenhaus Frankenberg ab Mittwoch 21. Oktober wieder für eine Rückkehr zum generellen Besuchsverbot entschieden. „Zum Schutz der uns anvertrauten Patienten und auch unserer Mitarbeiter sehen wir uns veranlasst, diesen drastischen Schritt erneut zu gehen“, erklärt die Geschäftsführerin Margarete Janson und bittet um Verständnis bei Angehörigen und Patienten. Ausnahmengenehmigungen können nur in Rücksprache mit dem behandelnden Arzt erteilt werden, wenn der Zustand des Patienten kritisch ist oder eine Palliativsituation besteht.

Für die Angehörigen besteht die Möglichkeit, eine telefonische Basisauskunft durch die Pflege zu bekommen und während der regulären Dienstzeiten mit dem Arzt telefonisch Kontakt aufzunehmen. Hierzu kann ein Gesprächstermin vereinbart werden. Dringend benötigte Artikel, wie z. B. Wäsche, Pflegemittel für Patienten können weiterhin im Krankenhaus an der Pforte abgeben, sowie benutzte Wäsche abgeholt werden.

Einen Sonderfall stellen Väter dar, die weiterhin bei der Geburt dabei sein und im Familienzimmer übernachten dürfen. Wenn sie jedoch das Gebäude verlassen haben, können sie nicht wieder zurück auf die Station kommen.

Die Besuchsregelung gilt auch außerhalb des Gebäudes. Die Klinikleitung bittet die Patienten, sich nicht mit ihren Angehörigen vor der Klinik zu treffen.

Ambulante Patienten

Die Abläufe für ambulante Patienten in den Ambulanzen des Kreiskrankenhauses und im MVZ werden ebenfalls angepasst. Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall telefonisch einen Termin, auch für offene Sprechstunden.

Begleitpersonen dürfen nur bei zwingender Notwendigkeit mit ins Gebäude zu kommen. Diese können den Patienten zur Ambulanz bringen und dann möglichst im Außenbereich oder im Auto warten. Die Begleitperson kann auch telefonisch benachrichtigt werden, wenn der Patient wieder abgeholt werden kann.

Alle Regelungen für Patienten und Besucher auf unserer Corona-Sonderseite.

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