Akademisches Lehrkrankenhaus der Philipps Universität Marburg

Kreiskrankenhaus erlaubt wieder Besuche für Angehörige

Lockerung des Besuchsverbotes

Die Anmeldung für Besucher im Foyer

Die hessische Landesregierung hat das offizielle Besuchsverbot für Krankenhäuser gelockert. Nachdem geplante Operationen und ambulante Termine seit einiger Zeit wieder mehr und mehr durchgeführt werden dürfen, geht das Kreiskrankenhaus mit den neuen Regelungen für Besucher nun einen kleinen Schritt weiter in Richtung Normalität.
Angelehnt an die hessischen Vorgaben darf ab Mittwoch 15. Juli 2020 ein Patient innerhalb der ersten sechs Tage nach stationärer Aufnahme in unserem Haus zwei Besuche erhalten. Pro Besuch sind dabei maximal zwei Personen erlaubt. Die Patienten werden bei Ihrer Aufnahme gebeten zwei Besucher und bestenfalls die Besuchszeiten zu benennen. Ab dem siebten Tag darf dann täglich ein Besuch mit den benannten zwei Personen stattfinden.

Besuche sind in der Zeit zwischen 11 und 20 Uhr erlaubt und ist auf eine Stunde beschränkt. Jeder Besucher wird am Empfang gebeten sich schriftlich anzumelden und erhält hier einen Besucherausweis, der während des Aufenthaltes im Kreiskrankenhaus sichtbar getragen werden muss. Dieser ist am Ende des Besuches am Empfang wieder abzugeben, wobei sich gleichzeitig mit Unterschrift ausgetragen werden muss.

Die Besuchszeit endet um 20 Uhr. Unabhängig davon, wann das Haus betreten wurde, gilt diese Zeit als Ende des Besuchs, auch wenn die erlaubte Stunde noch nicht vollendet ist.

„Um nach wie vor unsere Patienten zu schützen, für die wir die Verantwortung tragen, behalten wir uns vor, die Anzahl der Personen bei einem zu hohen Besuchsaufkommen zu reglementieren,“ so Geschäftsführer Gerhard Hallenberger. „deshalb können wir nicht ausschließen, dass es zu Wartezeiten kommen kann.“

„Wir werden den Besucherstrom und die Patienten mit vereinbarten Terminen zu ambulanten oder stationären Behandlungen entsprechend lenken. Deshalb möchten wir die Bevölkerung bitten, die Beschilderungen zu beachten, die geltenden Abstands- und Hygieneregeln sowie die Anweisungen unseres Personals zu befolgen,“ betont Margarete Janson, die neue Geschäftsführerin des Hauses.

„Auch sollte man sich fragen, ob ein Besuch zwingend notwendig ist. Mit jedem Mal steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich Viren, wie das Corona-Virus, auch hier im Krankenhaus verbreiten. Auch die eigene Infektionsgefahr steigt dann. Gerade durch die jüngst gestiegenen Infektionszahlen im unmittelbar angrenzenden Landkreis ist hier Vorsicht geboten. Ebenso bitten wir Begleitpersonen von Patienten, die zu einer ambulanten Untersuchung zu uns kommen, nur bei unmittelbarem Betreuungsbedarf des Patienten mit ins Haus zu kommen,“ so Janson weiter.

Es gilt auch weiterhin, dass Ausnahmen zu den neuen Bestimmungen vom zuständigen Arzt auf Anfrage erteilt werden können, wenn sich ein Patient in kritischem Zustand oder in einer Palliativsituation befindet.

Jedoch gilt die Besucherregelung nicht bei Patienten mit Verdacht oder nachgewiesener Infizierung mit dem Corona-Virus. Diese Patienten dürfen bis zu Ihrer Entlassung keinen Besuch empfangen.

Für Personen mit Atemwegsinfektionen besteht weiterhin ein Betretungsverbot in unserem Haus, um sich selbst, die Patientinnen und Patienten und das Krankenhauspersonal zu schützen.

„Bei sich verändernden Rahmenbedingungen behalten wir uns vor die Besucherregelung weiter zu lockern oder einzuschränken,“ fügt Geschäftsführer Gerhard Hallenberger hinzu.

 

Die Regelung auf einen Blick

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