Akademisches Lehrkrankenhaus der Philipps Universität Marburg

Lockerung für Besucher

Regelung am Kreiskrankenhaus ab dem 14.06.2021

Nachdem die Hessische Landesregierung grünes Licht gegeben hat, wird am Kreiskrankenhaus in Frankenberg das bestehende Besuchsverbot ab dem 14.06.2021 gelockert.

„Wir freuen uns mit unseren Patienten, dass diese nun Besuch erhalten dürfen. Das generelle Besuchsverbot war eine große Belastung für Patienten, Ihre Angehörigen aber auch unsere eigenen Mitarbeiter“, erklärt die Geschäftsführerin des Kreiskrankenhauses Margarete Janson.

Das Team der Verwaltung bereitet schon seit Tagen die Zulassung der Besucher vor, denn diese ist an etliche Bedingungen geknüpft:

Auch im Kreiskrankenhaus gelten die jetzt schon im Sprachgebrauch verankerten „3G“ für Geimpfte, Genesene oder Getestete. Wer einen Patienten besuchen möchte, muss dafür einen Nachweis vorlegen. Akzeptiert werden…

  • Impfausweis oder entsprechender Ausdruck der Impfstelle, die bestätigen, dass die zweite Impfung vor mindestens 14 Tagen durchgeführt wurde
  • ein Nachweis des Gesundheitsamtes zu einer überstandenen Covid19-Erkrankung,
  • ein höchstens 24 Stunden alter negativer Test einer offiziellen Teststelle (keine Selbsttests)

Zudem wird jeder Besucher namentlich registriert, denn die Klinik ist verpflichtet, die Daten zu erheben und für 30 Tage aufzubewahren.

Unverändert bleibt die Vorgabe, dass Besucher keinerlei Erkältungssymptome haben dürfen. Im Kreiskrankenhaus ist zudem von allen Besuchern ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP 2 Maske zu tragen, ebenso sind nach wie vor die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

„Wir können noch nicht zurück in den Alltagsmodus. Das Virus ist ja immer noch in der Bevölkerung präsent und stellt weiterhin eine Gefährdung für unsere Patienten dar. Besonderen Schutz benötigen schwerkranke und in ihrem Allgemeinzustand geschwächte Patienten. Wir appellieren daher an die Vernunft der Angehörigen und Freunde, Besuche nur zu machen, wenn sie sich gesund fühlen und in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt mit einem Infizierten hatten. Weiterhin sollten sich die Angehörigen untereinander absprechen, da wir in den ersten sechs Tage maximal 2 Besucher pro Patient an 2 Tagen pro Woche zulassen dürfen. Ab dem siebten Tag dürfen Besuche auch täglich stattfinden“, erklärt die Krankenhaushygienikerin Frau Dr. Katharina Schuppan.

Der bürokratische Aufwand zur Kontrolle und Registrierung jedes einzelnen Besuchers ist hoch. Daher können Besucher nur zu festen Zeiten (siehe Besuchszeiten unten) ins Krankenhaus kommen, um sich an der eigens dafür eingerichteten Stelle im Foyer anzumelden. Die Klinik bittet die Besucher, die notwendigen Unterlagen (Nachweis über Impfung, Genesung oder negativen Corona-Test [nicht älter als 24 Stunden] und den Personalausweis) bereitzuhalten. Der Selbstauskunfts- und der Adressbogen können gerne schon vorab auf der Internetseite heruntergeladen werden, um diese ausgefüllt mitzubringen. Das Kreiskrankenhaus nutz zusätzlich die Luca-App zur Registrierung der Besucher.
Auf der Internetseite des Kreiskrankenhauses finden sich alle Regelungen noch einmal im Detail.

Besuchszeiten im Kreiskrankenhaus Frankenberg ab dem 14.06.2021
Montag bis Freitag: 10:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertagen: 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Die Besuche auf der Intensivstation sind nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt zu bestimmten Zeiten möglich.

Die Besuchszeit ist auf eine Stunde beschränkt.

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