Akademisches Lehrkrankenhaus der Philipps Universität Marburg

Maskenpflicht im Kreiskrankenhaus und MVZ

Geschäftsführung und Hygiene-Abteilung des Kreiskrankenhauses Frankenberg und des angeschlossenen Medizinischen Versorgungszentrums haben gemeinsam beschlossen, auch in ihren Räumlichkeiten das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorzuschreiben. Diese Regelung gilt ab sofort und für alle Patienten, die zu Sprechstunden und Untersuchungen in die verschiedenen Ambulanzen oder das MVZ kommen, ebenso für notwendige Begleitpersonen dieser Patienten.
Erlaubt sind medizinische Mund-Nasen-Schutz-Masken (OP-Masken) und Baumwollmasken, nicht jedoch Schals oder Halstücher. Das Kreiskrankenhaus und das MVZ stellen Patienten und Begleitpersonen bei Bedarf einen Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung.


Um die nötigen Abstandsregeln auch in den Wartebereichen einhalten zu können, bittet das Kreiskrankenhaus, Begleitpersonen nur bei zwingender Notwendigkeit mit ins Gebäude zu kommen, den Patienten zur Ambulanz zu bringen und dann möglichst im Außenbereich zu warten. Bei kurzen Anfahrtswegen kann die Begleitperson auch telefonisch benachrichtigt werden, wenn der Patient wieder abgeholt werden kann.


Das Besuchsverbot im Haus bleibt generell bestehen. Besucher, die eine Sondergenehmigung nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt erhalten haben, können ebenfalls nur mit Mund-Nasen-Schutz zu ihren Angehörigen.

Zurück