Aufenthalt im Kreiskrankenhaus
Aufnahme
Für einen stationären bzw. vorstationären Aufenthalt in unserem Krankenhaus schließen wir am Aufnahmetag einen Behandlungsvertrag mit Ihnen ab. Bitte melden Sie sich dazu an der Zentrale. Hier werden für Sie alle notwendigen Aufnahmeformalitäten erledigt.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Gesetzgeber seit dem 1. Januar 2010 die Einziehung der gesetzlichen Zuzahlung für den vollstationären Krankenhausaufenthalt vollständig auf die Krankenhäuser übertragen hat. Bitte beachten Sie dazu die Informationen unter dem Stichwort Zuzahlung,
- Krankenhauseinweisung Ihres einweisenden Arztes
- Versicherungskarte
- Personalausweis
- Ggf. Zuzahlungsbefreiung
- Unterlagen zu Corona, falls vorhanden....
- Impfnachweis zur Corona-Schutzimpfung
- Nachweis zu einer überstandenen COVID-19-Erkrankung
- Angeforderte Untersuchungsergebnisse zur Operations- und Narkosevorbereitung (Befunde, Röntgenbilder, Arztbriefe)
- Übersicht über Ihre Medikamente
- Falls vorhanden: Allergiepass, Diätausweis, Schrittmacherpass, Röntgenpass, Marcumarausweis und Patientenverfügung
- Bequeme Kleidung
- Hausschuhe
- Bademantel
- Nachtwäsche
- Unterwäsche
- Handtücher
- Waschlappen
- Hygieneartikel
- Bargeld zur Freischaltung Ihres Telefons und zum Einkauf in der Cafeteria, ggf. EC-Karte zur Begleichung der gesetzlichen Zuzahlung (10,00 Euro pro Tag, max. 28 Tage pro Jahr)
- Kopfhörer für Fernseher (können auch im Krankenhaus erworben werden)
Aufenthalt
Wir möchten, dass Sie sich bei uns wohl fühlen. Um Ihnen die Orientierung in unserem Haus zu erleichtern, haben wir Ihnen wichtige Hinweise in unserer „Patienteninformation“ zusammen gestellt. Diese umfassen u.a. die Bereiche:
Alles rund um die Aufnahme & Entlassung
- Besuchszeiten
- Cafeteria & Kiosk
- Diätberatung
- Benutzung von Telefon, Fernseher, Radio
- Frisör & Fußpflege
- Parken
- Patientenmanagement /Sozialdienst & Seelsorge
- Selbsthilfegruppen & Vereine
Die Patienteninformation erhalten Sie bei Ihrer Anmeldung oder können ihn auf dieser Seite (rechts unter Download) einsehen.
Entlassung
Der Entlassungstermin wird gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt festgelegt. Bei Bedarf organisiert die Station einen Transport für Sie. Zu Fragen einer Anschlussbetreuung wird Ihr Stationsarzt das Patientenmanagement / Sozialdienst unseres Hauses beauftragen.
Der Gesetzgeber hat ab 1. Januar 2010 die Einziehung der gesetzlichen Zuzahlung für den vollstationären Krankenhausaufenthalt vollständig auf die Krankenhäuser übertragen. Wir bitten Sie daher, die Eigenbeteiligung von derzeit 10,00 Euro pro Behandlungstag bei der Entlassung zu entrichten (sofern Sie nicht von Zuzahlung befreit sind). Darüber hinaus bitten wir Sie, die Leihgegenstände (Heil- und Hilfsmittel) an das Pflegepersonal zurückzugeben.