Akademisches Lehrkrankenhaus der Philipps Universität Marburg
Grafik Corona-Virus und Person mit Maske

Corona Informationen für Besucher

Besucher-Regelung

Liebe Angehörige und Besucher,


wir freuen uns, dass mit Aufhebung der Testpflicht zum 01. März 2023 der Weg in die Testzentren vor einem Besuch in unserem Haus für Sie nun entfällt.

Unsere Bitte:

Wichtig ist und bleibt, dass alle Besucherinnen und Besucher bei Symptomen eigenverantwortlich handeln und zum Schutz ihrer Angehörigen von einem Besuch absehen.

Folgende Hinweise gilt es noch zu beachten

Maskenpflicht (Einlass nur mit FFP2-Maske)

Im Kreiskrankenhaus und im Medizinischen Versorgungszentrum herrscht auch nach dem 01. März 2023 weiterhin Maskenpflicht.

Wir akzeptieren ausschließlich

FFP2-Masken ohne Ausatemventil

Zugangsvoraussetzung: kein Corona-Test seit 01. März 2023 mehr nötig

Mit Wegfall der Testpflicht ist ein negativer Nachweis nicht mehr nötig.

Wir möchten trotzdem an alle appellieren, bei Erkältungssymptomen sich privat zu testen bzw. zu prüfen, ob ein Besuch in solch einem Zustand nötig ist. Der Schutz der uns anvertrauten Personen, Ihren Angehörigen und Freunden, sowie unserem Pflegepersonal liegt uns sehr am Herzen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

Besuchszeiten

Unsere Besuchszeiten konnten wir aufgrund der geänderten Verordnungen nun wieder anpassen. Diese sind:

Montag bis Sonntag: 10:00 bis 18:00 Uhr.

Eine Beschränkung der Besuchszeit gibt es nicht. Bitte nehmen Sie aber Rücksicht auf andere Patientinnen und Patienten im Krankenzimmer und beschränken Sie Ihren Besuch auf einen angemessenen Zeitrahmen. Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme.

Wieviele Besucher sind erlaubt?

Eine Einschränkung gibt es hier nicht.

Wir sind sicher, dass sich Ihr/e Angehörige/r sehr über Ihren Besuch freut. Eine Überforderung durch zu viele Besucher sollte jedoch ausgeschlossen werden. Bitte achten Sie bei Ihrer Zeit im Krankenzimmer auf eine angemessene Lautstärke und eine entspannte Atmosphäre. Rücksichtnahme auf weitere Patienten und Patientinnen im Raum setzen wir als Selbsverständlichkeit voraus.

Besuche weiterhin verboten ...
  • Bei Patienten mit Verdacht oder nachgewiesener Infektion mit dem Corona-Virus ist kein Besuch erlaubt.
  • Für Personen mit Atemwegsinfektionen besteht weiterhin ein Betretungsverbot in unserem Haus, um sich selbst, die Patientinnen und Patienten und das Krankenhauspersonal zu schützen.
  • Wir behalten uns situationsbezogen vor, ein individuelles Besuchsverbot auszusprechen.